Produktgruppe 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
Produktgruppe 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene
Produktgruppe 52: Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität
Produktgruppe 53: Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden
Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch bestimmt) 40€
Besteht ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel, können sich Betroffene oder deren Angehörige anhand des Pflegehilfsmittelverzeichnisses informieren, für welche Produkte die Pauschale von 40 Euro pro Monat gezahlt bzw. die Kosten in dieser Höhe übernommen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pflegehilfsmittel für Demenzkranke, Senioren, Kinder oder anderweitig Pflegebedürftige verwendet werden.
Zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln, die nur einmal verwendet werden sollen, gehören beispielsweise saugende Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Schutzkleidung sowie Mundschutz und Fingerlinge. Darüber hinaus zählen auch Desinfektionsmittel für Hände und Flächen zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Diese Produkte schützten sowohl den Pflegebedürftigen vor Keimen und Verunreinigungen als auch die Pflegeperson.
Bis zu 40 Euro werden von der Pflegekasse im Monat komplett übernommen, wenn ein Pflegegrad vorhanden ist. Werden jedoch mehr zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel benötigt, müssen alle Kosten über den 40 Euro von den Betroffenen selbst getragen werden.
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