Mit der Vorsorgevollmacht kannst Du einer anderen Person das Recht einräumen, in Deinem Namen stellvertretend zu handeln. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf die Wahrnehmung bestimmter einzelner oder aber auch aller Angelegenheiten beziehen.
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz informiert umfassend dazu und ihr findet hier den Download zu einer Vorsorgevollmacht
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Die Unfallkasse NRW hatte eine tolle und nützliche Idee. Auf einer Notfall-Scheck-Karte, die pflegenden Angehörigen zusammen mit Ihrem Personalausweis aufbewahren sollten, können Informationen vermerkt werden. Wer gepflegt wird, wer im Notfall schnellst-möglichst zu informieren ist und wo sich eine Notfallcheckliste befindet.
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Das Zentrum für Qualität in der Pflege bietet zahlreiche spannende Broschüre zu den Themen Demenz, Inkontinenz, Umgang mit dem Rollator an. Diese Broschüren stehen als kostenfreier Download auf der Seite des ZQP bereit.
Zur Webseite des ZQP
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